Erwerbsminderungsrente und Steuern

Wann ist die Erwerbsminderungsrente und die Steuer

Falls Sie durch eine Krankheit oder eine Behinderung berufsunfähig geworden sind, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von Ihrer Krankenkasse. Auf diese Leistung, die den Wegfall Ihres Gehaltes ausgleichen soll, müssen Sie genau wie auf andere erhaltene Zahlungen Steuern zahlen. Allerdings gibt es sowohl den Einkommenssteuerfreibetrag als auch einen persönlichen Rentenfreibetrag. Hier erklären wir Ihnen, wie genau Sie die Erwerbsminderungsrente versteuern müssen.

Die korrekte Versteuerung der Erwerbsminderungsrente

Wie jedes andere Einkommen, müssen Sie auch Ihre Erwerbsminderungsrente versteuern. Dabei gilt der Beginn der EM-Rente als Beginn Ihres Rentenalters, was sich später, wenn Sie Altersrente erhalten und versteuern, positiv auswirken kann. Sollten Sie den Freibetrag für die Einkommenssteuer, der als fixe Zahl für alle Deutschen gilt, unterschreiten, müssen Sie keine Steuern zahlen. Hier gelten die gleichen Regeln wie für die Altersrente. Da wir in Deutschland allerdings exponentiell immer mehr Rentner erwarten und die Renten weiter erhöht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Erwerbsminderungsrente Steuer bezahlen müssen.

Erwerbsminderungsrente steuerfrei erhalten?

Erwerbsminderungsrente HöhePrinzipiell sind Sie immer in der Pflicht, Ihre Erwerbsminderungsrente mithilfe einer Steuererklärung zu versteuern, denn die monatliche Zahlung gilt als Einkommen. Wenn Sie jedoch den Grundfreibetrag für das Einkommen unterschreiten, müssen Sie keine Steuern zahlen. Das trifft auf etwa ein Drittel aller EM-Rentner in Deutschland bereits zu. Hier sehen Sie die Entwicklung der steuerlichen Grundfreibeträge:

Jahr Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer

  • 2015 8.472 Euro / Jahr
  • 2016 8.652 Euro / Jahr
  • 2017 8.820 Euro / Jahr
  • 2018 9.000 Euro / Jahr
  • 2019 9.168 Euro / Jahr
  • 2020 9.408 Euro / Jahr (geplant)

Das Finanzamt erfährt von Ihren Rentenzahlungen automatisch, sodass es sein kann, dass Sie eine Aufforderung zur Steuererklärung erhalten. Allerdings weiß das Finanzamt auch, ob Sie den Grundfreibetrag + Pauschale für die Werbekosten überschreiten oder nicht. Sie erhalten normalerweise nur dann Post, wenn das der Fall ist.

Übrigens: Ihr individueller Freibetrag hängt davon ab, in welchem Jahr Ihnen die EM-Rente bewilligt wurde. Falls Sie eine rückwirkende Bewilligung erhalten, gilt der Freibetrag des Bewilligungsjahres.

Steuerrechtliche Tipps, um die Erwerbsminderungsrente zu versteuern

Wann ist die Erwerbsminderungsrente steuerfrei?Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Sie nur einen Teil der Rente, die über dem Freibetrag liegt, versteuern müssen. Dabei ist der Zeitpunkt der Rentenauszahlung relevant, was auch als Zuflussprinzip bekannt ist.

Die deutsche Rentenversicherung höchstselbst schreibt hierzu:

„In der Rentenbesteuerung spielt der „Rentenfreibetrag“ eine wichtige Rolle. Er ist der Teil der Rente, der nicht zu versteuern ist. Wieviel von der Rente versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für die Berechnung des „Rentenfreibetrags“ wird die Jahresbruttorente zugrunde gelegt. Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits Rentner waren, beträgt Ihr Freibetrag 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Er ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.

Gehen Sie bei der Steuererklärung, die Sie inzwischen auch online bei ELSTER abgeben können, wie folgt vor:

  • Rentenbezüge in Anlage R eintragen
  • Gegebenenfalls Pensionen als Versorgungsbezüge in Anlage N eintragen
  • Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, mögliche Hinterbliebenen-Pauschbeträge oder Pauschbeträge für Behinderte angeben

Werbungskosten in Anlage N Seite 3 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) sehen einen Pauschbetrag für Rentner in Höhe von 102 Euro vor. Der wird auf jeden Fall anerkannt. Wer nachweislich mehr Ausgaben hat, kann die höheren Ausgaben angeben und bekommt dann einen höheren Werbungskostenbetrag (mehr als 102 Euro) angerechnet.

Die Sozialversicherungsabgaben richtig versteuern

erwerbsminderungsrente-stunden-arbeiterwerbsminderungsrente-stunden-arbeitWenn Sie als EM-Rentner Abgaben zur Sozialversicherung leisten, müssen Sie diese nicht versteuern. Hier handelt es sich um Beiträge zur Krankenkasse sowie zur Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Besonders relevant sind in Ihrem Fall die Zahlungen an die Krankenkasse, da Sie als Empfänger von Rente keine weiteren Rentenzahlungen leisten. Die Basisversorgung der Krankenversicherung können Sie voll von der Steuer absetzen, was bedeutet. Falls Sie privat krankenversichert sind oder Zusatzleistungen gebucht haben, müssen Sie auf diese Steuern zahlen.

Tipp: Jährlich erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zusammenfassung Ihrer Mitgliedbeiträge. Diese werden automatisch an das Finanzamt gemeldet und bei ELSTER bereits eingetragen.

Nebeneinkünfte, Erwerbsminderungsrente und Steuer

Auch eventuelle Nebeneinkünfte, die Sie als Erwerbsminderungsrentner haben, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Achten Sie darauf, die Regelungen für den Hinzuverdienst zu beachten. Andernfalls kann es nämlich sein, dass Ihre EM-Rente aufgrund des Hinzuverdienstes deutlich geringer ausfällt.

Die Erwerbsminderungsrente und die SozialversicherungJe Art von Nebenjob, wird die Einkommenssteuer direkt abgezogen oder Sie müssen diese (etwa als Selbständiger) eigenständig erklären. Bei Fragen sollten Sie im Finanzamt anrufen, um bei der Erklärung Ihrer Erwerbsminderungsrente Steuer auf der sicheren Seite zu sein.

10 Antworten auf „Erwerbsminderungsrente und Steuern“

  1. Sehr Geehrtes Erwerbsminderungsrentner.de,

    mit dieser Nachricht möchte ich Herr Ali Erkoç bitte Wissen, wieviel Ersparnis /Kapital ich als Erwerbsminderungsrentner nebenbei, Gesetzlich Sparen darf und ob sich für mich gegen einen Vollrentner dessen bezüglich etwas ändert.

    Kann ich also als Erwerbsminderungsrentner so viel Geld haben wie ich will?

    Schliesslich geht mein Renten Monatsgeld weiter als Gehalt durch, auch wenn ich Ersparnisse habe und Arbeitliche Lohnträger Sparen wie sie wollen. Danke für ihr Verständnis.

    mit freundlichen Grüssen,

    Ali Erkoç

    1. Kann ich Handwerkerrechnungen mit einer Erwerbsminderungsrente die unter dem Grundfreibetrag liegt,beim Finanzamt steuerlich absetzen?

  2. habe fuer meine Berufsunfaehigkeit monatl. 740,00euro.Nun bekam ich Bescheid das ich fuer 2018 7400 euro einkommen 1470 euro steuern und fuer 2019 1400 Euro steuern zahlen soll.ab 2021 monatl.280 euro steuern bei selbigen einkommen.
    kann das sein das ich im Ausland lebe(Norwegen) und deswegen so hohe steuern bezahlen soll.achso die Berechnung wird aber auf 15000 Euro Einkommen berechnet.Ist das legal.Ich bezahle in Norwegen meine Einkomssteuern und das deut.FA sagt spielt keine Rolle und ich habe kein Anrecht auf den ca.9000euro Steuerfreibetrag.Gilt nicht fuer Auslaender laut FA in Deutschl.
    ich wuerde mich freuen auf eine Antwort

  3. Ich bekomme schon20Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente, zur Zeit 1220,00 Euro mtl.undmein Mann bekommtAltersrnte,zur Zeit 1225,00 Euro mtl. Mein Mann hat Pflegestufe3, wegen Demenzund Bekommt noch 540,00 Pflegegeld. Muß Ich eine Steuererklärug machen?Aufgefordert worden wir noch nicht.

  4. Hallo ich habe ein Problem in 2019 November werde mir Erwerbsminderungsrente zu gesackt aber jetzt Finanzamt will
    ab Februar 2017 und 2018 Nachzahlung für Steuererklärung rückwirkend, einmal Widerspruch gelegt aber ohne Erfolg kann ich in dem fall etwas unternehmen?

  5. Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente in höhe von 8.520 Euro, und mein Mann arbeitet noch Vollzeit. Muss ich selber auch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen ?

  6. Wenn man zur Erwerbsminderungsrente Wohngeld bekommt, ist man dann trotzdem steuerpflichtig?

    Meine Bruttorente liegt noch unter dem aktuellen Freibetrag, aber Rentenbeginn war 2015 und damit wäre der Freibetrag überschritten. Nach Abzug von Miete, Strom, Gas bleibt mir aber weniger als vorher mit Grundsicherung.

  7. Liebes Team der erwerbsminderungsrente.de , ich bin langjähriger Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nun bin ich in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewechselt. Welcher Rentenbeginn ist nun für den steuerfreien Anteil der Rente ausschlaggebend?Der Beginn der Erwerbsminderungsrente oder der Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

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