Volle Erwerbsminderungsrente – Rente bei voller Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderungsrente - Rente bei voller Erwerbsminderung

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit oder einer Behinderung plötzlich nicht mehr voll arbeitsfähig sind, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Für alle Arbeitnehmer, die nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, gilt dabei die volle Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie noch zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können, kommt eventuell die Teilerwerbsminderungsrente für Sie in Frage. Darüber erfahren Sie in diesem Artikel mehr.

Wer erhält die volle Erwerbsminderungsrente?

Um sich für die volle Erwerbsminderungsrente zu qualifizieren, müssen Sie laut Gesetz verschiedene Ansprüche erfüllen. Dazu gehört zunächst ein ärztliches Attest, das Ihre Arbeitsunfähigkeit detailliert beschreibt.

Außerdem ist wichtig, dass Sie in den letzten fünf Jahren gesetzlich krankenversichert waren und innerhalb dieses Zeitraums mindestens drei Jahre lang die vollen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. Diese Grenze von fünf Jahren ist als Wartezeit bekannt.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, sollten Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen – es sei denn, Sie können sich zunächst krank schreiben lassen. Das geht in den gesetzlichen Krankenkassen für bis zu 72 Wochen und ist deutlich einfacher als die Genehmigung der vollen Erwerbsminderungsrente. Außerdem kann es sein, dass Sie schon für die Altersrente in Frage kommen. Diese fällt normalerweise höher aus als die Erwerbsminderungsrente.

Wie wird das Leistungsvermögen festgestellt?

Erwerbsminderungsrente 2019 HöheBevor Sie Ihren Antrag auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen, sollte Ihnen bewusst sein, dass der Staat etwa die Hälfte aller Anträge abweist. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Leistungsunfähigkeit gründlich belegen. Hier ist zunächst einmal der Grundsatz „Reha vor Rente“ relevant. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ernsthaft versucht haben, sich durch ein Rehabilitationsprogramm heilen zu lassen, dies aber nicht erfolgreich war, steigen Ihre Chancen auf die EM-Rente.

Anhand der vorliegenden ärztlichen Gutachten (das können auch gern mehrere sein) beurteilt die Rentenversicherung dann, in welchem Zeitraum Sie noch arbeiten können. Bitten Sie am besten auch Ihren Arzt um eine schriftliche Einschätzung ihrer möglichen Arbeitszeit pro Tag. Das letzte Wort hat aber immer die Rentenversicherung. Relevant ist dabei auch, in welchen Berufen Sie noch arbeiten können. Beispielsweise sind Handwerker mit einer Verletzung wahrscheinlich in der Lage, einen Bürojob auszuführen, während ausgebildete Sekretäre mit einer unheilbaren Hand- oder Rückenverletzung in keinem anderen Beruf arbeiten können.

Wenn Sie vor Januar 1961 geboren sind, gelten Sie als älterer Arbeitnehmer. Das hat den Vorteil, dass Sie die Arbeitsunfähigkeit nur in Ihrem erlernten Beruf nachweisen müssen, um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Als jüngerer Arbeitnehmer hingegen müssen Sie der Rentenkasse zeigen, dass Sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden am Tag mehr arbeiten können.

Welche Sonderregelungen und Besonderheiten gibt es?

Relevant für alle Erwerbsminderungsrentner sind die gesetzlichen Neuerungen aus dem Jahr 2019. Diese beziehen sich vor allem auf die Zurechnungszeit, die in Zukunft deutlich großzügiger ausfällt. Aber Achtung, die Regelung gilt nur, wenn Sie am 1. Januar 2019 oder später in Erwerbsminderungsrente gehen! Bei der Zurechnungszeit handelt es sich um eine Kulanz der Rentenversicherung. Denn während Sie Erwerbsminderungsrente erhalten, leisten Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Dennoch rechnet die Kasse Ihnen den Zeitraum an, sodass Sie Vorteile bei der Altersrente haben.

Ein Beispiel: Sie gehen im Alter von 50 Jahren am 1. Januar 2019 in Erwerbsminderungsrente, haben aber erst mit 65 Jahren Anspruch auf Altersrente. Die 15 Jahre zwischen diesen beiden Daten werden Ihnen als Zeitraum, in dem Sie Rentenzahlungen leisten, angerechnet, obwohl Sie dies de facto nicht tun. Dementsprechend ist Ihre Altersrente höher und Sie haben keinen Nachteil daran, in einem jungen Alter in EM-Rente gegangen zu sein.

Übrigens bedeutet diese neue Zurechnungszeit auch, dass es für Sie in manchen Fällen günstiger ist, statt der vorgezogenen Altersrente die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Rechnen Sie vor dem Antrag beide Beträge aus und lassen Sie sich beraten. Es kann nicht schaden, beide Anträge zu schicken. Bei der Altersrente haben Sie meist etwas bessere Chancen auf eine Bewilligung.

Sind Hinzuverdienste möglich?

Teilerwerbsminderungsrentner haben beim Thema Hinzuverdienst einen Vorteil, da ihnen dieser erst bei höheren Beträgen auf die Rente angerechnet wird. Schließlich sind sie noch für drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig. Wenn Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt eine feste Grenze von 6.300 Euro Zuverdienst im Kalenderjahr.

Volle Erwerbsminderungsgrenze befristet oder unbefristetDiese Grenze bezieht sich auf das ganze Jahr, sodass Sie den Zuverdienst auch unregelmäßig nutzen können. Falls Sie die Grenze überschreiten, wird der Überschuss durch 12 geteilt und Ihnen monatlich zu 40% von der Erwerbsminderungsrente abgezogen. Sollten Sie also 1.200 Euro mehr verdienen (7.500 Euro Zuverdienst im Kalenderjahr), sind das monatlich 100 Euro. 40% davon sind 40 Euro. Ihre Erwerbsminderungsrente reduziert sich in diesem Beispiel um 40 Euro pro Monat.

Sie möchten die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente berechnen? Diese ist je nach Person unterschiedlich. Hier erfahren Sie, wie die Formel lautet und wo Sie die nötigen Ziffern finden.

4 Antworten auf „Volle Erwerbsminderungsrente – Rente bei voller Erwerbsminderung“

  1. Hallo.. Mal eine Frage.. Wie geht es was ich einen Abtrag für Erwerbsminderungsrente ausdrucke..Es geht überhaupt nicht wer kann mir helfen..Mandy

  2. Hallo Zusammen, ich beziehe seit Januar 2014 eine volle EMR. Nun habe ich zum 4. Mal eine Verlängerung meiner vollen EMR im März gestellt, da sie im September 2021 abläuft. Mein Gesundheitszustand wurde von einem neutralen Gutachter geprüft. Dieser hat sich nicht verändert. Ich habe sehr starkes bronchial Asthma und Depressionen. Nun wurde die Rente kurz vor dem Ablauf abgelehnt, mit der Begründung ich wäre in der Lage 6 Stunden am tag zu Arbeiten, laut Gutachten. Ich bin fassungslos und völlig überfordert was nun die weiteren Schritte sind, da ich nun ab Oktober kein Geld mehr bekomme. Ich bin alleinstehend und 59 Jahre alt. Zuletzt war ich als Köchin tätig, was mir nicht mehr möglich ist. Ich bekomme eine Aufstockung vom Sozialamt, da meine Rente sehr klein ist. Wer ist nun für mich zuständig. Muss ich sofort zum Arbeitsamt? Ich gehe natürlich auf jeden Fall in den Widerspruch. Ich danke Ihnen im Voraus für hilfreiche Antworten.

  3. Hallo, ich beziehe seit 2017 volle EU Rente. Sammle ich bis zur Regelaltersrente weiterhin Rentenpunkte und welche Krankenkasse ist die Empfehlenswerteste (aktuell AOK BW)?

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