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Beinahe 2 Millionen Menschen in Deutschland erhalten sie, die Erwerbsminderungsrente. Damit ist eine regelmäßige Rentenzahlung an alle Personen gemeint, die aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nichts mehr arbeiten können. Auch, wer aus guten Gründen nur noch sehr wenig arbeiten kann, erhält unter Umständen die Erwerbsminderungsrente. Diese ist übrigens auch als EM-Rente bekannt und gleicht den Ausfall des Arbeitslohns zumindest zum Teil aus.
Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen rund um das Thema, beispielsweise zu der neuen Erwerbsminderungsrente ab 2019 und zur möglichen Höhe dieser Zahlung. Wichtig ist, zu wissen, dass es gar nicht so leicht ist, diese Zahlung zu erhalten. Beinahe die Hälfte aller Antragsstellerinnen und Antragssteller muss sich auf eine Ablehnung einstellen. Rechtliche Grundlagen dafür finden Sie im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB 6) ab §43. Außerdem verraten wir Ihnen hier, wie Sie die besten Chancen auf die Rentenauszahlung haben und wie Sie deren Höhe leicht berechnen können.
Statistiken zeigen zudem, dass die meisten Empfänger dieser Rente den vollen Betrag erhalten. Das ist dann möglich, wenn Sie täglich für weniger als drei Stunden arbeiten können. Sollte Ihnen allerdings eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden möglich sein, erhalten Sie die halbe Rente. Wir erklären Ihnen außerdem, welche Rolle das Alter, eventuelle Behinderungen und das Krankengeld spielen. Bereits vorweg: Nutzen Sie das Krankengeld komplett aus! Sie können es für bis zu 72 Wochen beziehen, bevor die Rente für Sie relevant wird.
Die wichtigsten Voraussetzungen, um die EM-Rente zu erhalten
Für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist es wichtig, sowohl versicherungstechnische als auch medizinische Voraussetzungen zu erfüllen. Für erstere ist es unablässig, dass der Antragsteller das Rentenalter noch nicht erreicht hat, denn dann würde er eine normale Rente beziehen. Außerdem sollten Sie für fünf Jahre gesetzlich rentenversichert gewesen sein und für mindestens drei Jahre einer pflichtversicherten Tätigkeit nachgegangen sein. Zu den medizinischen Voraussetzungen gehört, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Wenn sich die Krankheit etwa durch einen Reha-Aufenthalt kurieren lässt, dürfen Sie laut „Reha vor Rente“-Grundsatz nicht mit der Erwerbsminderungsrente rechnen. Wichtig ist zudem, in welchem Umfang Sie noch oder nicht mehr arbeiten können.
Der Rentenversicherungsträger prüft, ob Antragsteller diese Voraussetzungen erfüllen. Dann bewilligt er idealerweise eine EM-Rente, die allerdings nur für einen gewissen Zeitraum gültig ist. Nur in Ausnahmefällen erhalten Sie eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Sobald sich Ihre Gesundheit allerdings bessert, fällt diese wieder weg. Normal ist eine befristete Rentenzahlung, deren Notwendigkeit die Versicherungsträger streng prüfen – schummeln lohnt sich hier also nicht.