Abzüge / Abschläge bei Erwerbsminderungsrente

Abzüge bei der Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind und vor Erreichen der Altersgrenze arbeitsunfähig werden, können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen. Allerdings bedeutet dies, dass es Abzüge bei der Altersrente gibt. Hier erfahren Sie, mit welchen Abschlägen Sie rechnen sollten und wie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente aussieht. Um mehr über die Beantragung der EM-Rente zu erfahren, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.

Altersgrenzen für Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsgrenze befristet oder unbefristetVor 2011 war es möglich, die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen. Ab 2012 gilt in Deutschland eine Regelaltersgrenze für die Altersrente, die sich Schritt für Schritt auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöhen wird. Früher gab es die Altersrente schon ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Sie die abschlagsfreie EM-Rente jetzt erst etwas später in Anspruch nehmen können – je nachdem, wann Sie in Rente gehen. Ganz ohne Abzüge können Sie normalerweise nur die letzten beiden Jahre vor dem Regelalter eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die Höhe des Abschlags liegt nach wie vor bei 10,8 Prozentpunkten. Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, wie sich die Altersgrenze für die EM-Rente ohne Abschlag in den nächsten Jahren entwickeln wird:

Beginn der EM-Rente (Kalenderjahr) Rente ohne Abschlag ab Alter

  • 2019 64 Jahre und 2 Monate
  • 2020 64 Jahre und 4 Monate
  • 2021 64 Jahre und 6 Monate
  • 2022 64 Jahre und 8 Monate
  • 2023 64 Jahre und 10 Monate
  • 2024 65 Jahre

Alternativen zu den Erwerbsminderungsrente Abzügen

Je später Sie also in Erwerbsminderungsrente gehen, desto höher ist Ihre Chance, später ohne Abzüge Altersrente zu erhalten. In vielen Fällen lohnt es sich, die Wartezeit mithilfe von Krankengeld, das Sie für bis zu 78 Wochen erhalten können, zu überbrücken.

Alternativ können Sie erwägen, Ihre Erwerbsminderungsrente in eine vorzeitige Altersrente umzuwandeln. Dies passiert an Ihrem 65. Geburtstag beziehungsweise Ihrem Zeitpunkt für das Rentenalter automatisch. Wenn Sie über 60 sind, können Sie vergleichen, ob sich die vorzeitige Altersrente lohnt. Diese darf nämlich nicht niedriger sein als die EM-Rente. Für jeden Monat, den Sie vor Ihrem Regelrentenalter in vorgezogene Altersrente gehen, sollten Sie einen Abschlag von 0,3% erwarten. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation kann sich das dennoch lohnen.

Tipp:

Gut zu wissen: Dank der Zurechnungszeit müssen Sie auch dann, wenn Sie früh in Erwerbsminderungsrente gehen, nicht fürchten, dass Ihre Altersrente drastisch verringert ist. Denn die Rentenversicherung geht davon aus, dass Sie für die Zeit, in der Sie EM-Rente erhalten, weiter Beiträge zahlen. Dies ist eine theoretische Annahme, denn natürlich zahlen Sie keine Beiträge und erhalten vielmehr eine monatliche Zahlung.

Abschläge bei der Altersrente bei EM-Rente

Um zu erfahren, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente Abzüge bei Krankenversicherung sein werden, sollten Sie 10,8 Prozent von der erwarteten Höhe Ihrer Altersrente pro Monat abziehen. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie vor dem oben in der Tabelle erwähnten Alter für die Rente ohne Abschlag Erwerbsminderungsrente beziehen.

Wann ist die Erwerbsminderungsrente und die SteuerIm Sozialgesetzbuch 6 §77 können Sie nachlesen, dass der Abschlag durch die Erwerbsminderungsrente normalerweise 10,8 Prozent beträgt. Allerdings kann es sein, dass dieser Prozentsatz für die Erwerbsminderungsrente Abzüge in Ihrem Fall niedriger ist – vor allem dann, wenn Sie schon seit vielen Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dann kommt bei der vorgezogenen oder der normalen Altersrente ein niedriger Prozentsatz für die Abschläge zum Einsatz, was oft einen Unterschied von 100 Euro ausmacht.

Lassen Sie sich am besten von einem Experten zu Ihrem Fall beraten! Außerdem können Sie einen online Abschlagsrechner für die Rente nutzen.

2 Antworten auf „Abzüge / Abschläge bei Erwerbsminderungsrente“

  1. Es wird mir eine volle Erwerbminderungsrente gezahlt seit 01.08.06,zuvor ab 01.08.05 wurde mir Sozialhilfe gezahlt und davor seit 01.01.05 Arbeitslosengeld II als Grundsicherung nach Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld seit 01.04.1995; ab 2015 ergaben sich ein paar Hinzuverdienste- Zurechnungszeit. Es wurde nichts fuer mich getan,sondern schickte mich in die Rente,Arbeitsstellen wurden mir nicht vermittelt,sondern bei potentiellen Arbeitgebern abgesagt,Eigeninitiative wurde mir verhindert,und nun will die Krankasse an mein bischen Rente und davon gierig abzocken,indem alle moeglichen Fehler gemacht werden bis hin zu Unterstellungen,Verfaelschung meiner Daten,die eh schon verfaelscht wurdenBetrug,Unterschriftenfaelschung,und insbesondere fehlerhafte Berechnung der Beitraege- es werden Beitraege doppelt berechnet und verlangt, Pfaendung auf dem Bankkonto, die Bank u.Diakonie u.Gerichtsbarkeit u.RA’s machen dabei mit. Alle sind beschaeftigt,nur fuer mich wurde/ wird nichts getan. Und nun erhalte ich ein bischen Zuschlag,der die Rente verbessern soll und da will die Krankenkasse nun auch noch Abzuege machen. Die Rentenversicherung passt auch nicht auf u.macht dabei mit.Auf den Gedanken,mir eine Arbeitsstelle zu verschaffen,kam Keiner,man verdarb es mir. Die Krankenkasse bewirkt durch deren fehlerhafte Berechnung auch,dass ich mein zuhause verliere, fuer das ich gerne was tun u.arbeiten wollte. So geht man vor. Tatsachen,nachweislich,aber es will Keiner verstehen. Andere unerlaubte Taten Dritter,die mir u.meiner Rente schaden,werden jedoch beguenstigt. Mein Leben wurde so verwirkt.

  2. Die Agentur fuer Arbeit war verpflichtet was fuer mich zutun und tat es nicht,7 Jahre lang keine Chance auf Arbeit,keine Arbeitsstelle,keine hoehere Rente – das ist das Verschulden der Ag.f.Arbeit,der Krankenkasse,der Rentenversicherung u.anderer dritter Besserwisser von amtswegen – also falsch verwaltet u.deswegen geringere Rente.

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