Wer schon einmal gesundheitsbedingt für längere Zeit nicht arbeiten konnte, kennt sie, die Erwerbsminderungsrente. Diese Zahlung steht allen gesetzlich Versicherten zu, die für weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können oder ganz ausfallen. Meistens ist die Erwerbsminderungsrente außerdem, die ferner auch als EM-Rente bekannt ist, auf einen bestimmen Zeitraum befristet. Dazu erfahren Sie in diesem Artikel mehr. Hier geht es um die Neuerungen der Erwerbsminderungsrente 2019.
Besonderheiten der Erwerbsminderungsrente 2019
Mit dem 1. Januar 2019 ist das neue Rentenpaket in Kraft getreten, das zudem Regelungen zur Erwerbsminderungsrente beinhaltet. Diese können Sie nun bis zu Ihrem 65. Lebensjahr und 8. Kalendermonat anrechnen, was eine schlagartige Erhöhung der Zurechnungszeit bedeutet, die vorher schließlich 3 Jahre und 5 Monate kürzer war. Die Zurechnungszeit ist für Sie zudem beitragsfrei. In diesem Zeitraum erhalten Sie diejenigen Beiträge, die Sie aufgrund der Erwerbsminderung nicht zahlen können. Außerdem ist es gut zu wissen, dass die Zurechnungszeit zu Ihrer rentenrechtlichen Zeit gehört, was positive Auswirkungen auf Ihre spätere Altersrente hat: Dank der Zurechnungszeit werden Sie so behandelt, als hätten Sie noch bis zum 65. Lebensjahr und 8. Monat weitergearbeitet. Das ist vor allem für junge Arbeitsgeber relevant. Denn anderenfalls würden Sie bei Beginn der Altersrente nur minimale Beiträge erhalten, obwohl Sie erwerbsgemindert waren. Sie verlieren durch die Erwerbsminderungsrente zudem also keine Altersrente
Um Ihre persönliche Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente 2019 zu errechnen, sollten Sie einen Blick in diese Tabelle werfen:
Rentenbeginn im Jahr | Anhebung der Zurechnungszeit | Maximales Alter für Erwerbsminderungsrente |
2020 | 1 Monat | 65 Jahre und 9 Monate |
2021 | 2 Monate | 65 Jahre und 10 Monate |
2022 | 3 Monate | 65 Jahre und 11 Monate |
2023 | 4 Monate | 66 Jahre |
2024 | 5 Monate | 66 Jahre und 1 Monat |
2025 | 6 Monate | 66 Jahre und 2 Monate |
2026 | 7 Monate | 66 Jahre und 3 Monate |
2027 | 8 Monate | 66 Jahre und 4 Monate |
2028 | 10 Monate | 66 Jahre und 6 Monate |
2029 | 12 Monate | 66 Jahre und 8 Monate |
2030 | 14 Monate | 66 Jahre und 10 Monate |
Erwerbsminderungsrente 2019 oder Altersrente?
Wenn Sie im Jahr 2019 in Rente gehen möchten, weil Sie krank sind oder an einer schweren Behinderung leiten, sollten Sie außerdem gut überlegen, ob Sie die Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente in Anspruch nehmen. Anstatt eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, kann es sich für Sie lohnen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, die seit 2019 höher ausfällt und zugleich Ihre Zurechnungszeit begünstigt. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie die Erwerbsminderungsrente auch 2019 sehr gut begründen müssen. Nach wie vor gibt es zahlreiche Anträge, die nicht erfolgreich sind. Im Zweifelsfall ist es daher unkomplizierter, eine vorgezogene Altersrente oder die ohnehin anfallende Altersrente zu beantragen. Alternativ können Sie auch beide Renten beantragen und das Ergebnis abwarten. So sehen Sie direkt, welche Rente sich für Sie eher lohnt.
Zugleich ermöglicht es die neue Erwerbsminderungsrente 2019 allen Menschen über 61, aufgrund der höheren Zurechnungszeit monatlich eine höhere Auszahlung bei der EM-Rente als bei der Altersrente zu beziehen. Denn für ältere Menschen sind die Abschlagsregelungen der Erwerbsminderungsrente 2019 günstiger. Aber auch, wenn Sie deutlich jünger sind und dennoch nicht mehr arbeiten können, bringt die EM-Rente ihre Vorteile mit sich:
- sie überbrückt den Zeitraum zwischen Ihrem jetzigen Alter und Ihrem 65. Lebensjahr und 8. Kalendermonat
- Sie erhalten trotzdem Entgeltpunkte für die beitragsfreien Zeiten ab Beginn der EM-Rente
- nach Ablauf der Zurechnungszeit erhalten Sie Altersrente
Erwerbsminderungsrente Höhe 2019
Um die Erwerbsminderungsrente Höhe 2019 zu bestimmen, sollten Sie zunächst sichergehen, dass Sie mindestens für Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und dass Pflichtbeiträge in Höhe von drei Jahren vorliegen. Das heißt, dass zum Beispiel Selbständige oder Arbeitnehmer, die in Elternzeit waren und dementsprechend nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, unter Umständen ihren Anspruch verlieren. Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen und Ihre gesundheitliche Situation es Ihnen nicht erlaubt, mehr als drei Stunden am Tag (Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente) beziehungsweise mehr als sechs Stunden am Tag (Anspruch auf anteilhafte Erwerbsminderungsrente) zu arbeiten, haben Sie gute Aussichten auf die Erwerbsminderungsrente 2019. Deren Höhe ist individuell unterschiedlich. Es kommt ganz darauf an, wie viel Sie bis zu Beginn der EM-Renten-Bezüge in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Darüber hinaus spielt die Hinzuverdienstgrenze eine wichtige Rolle. Sie beträgt nach wie vor 6.300 Euro im Jahr. Sie dürfen also monatlich 450 Euro verdienen und in zwei Monaten auch das doppelte Einkommen haben und zugleich weiterhin Ihre Erwerbsminderungsrente beziehen. Sobald Sie das gesetzliche Rentenalter erreichen, sollten Sie überprüfen, ob es sinnvoll ist, in die Altersrente zu wechseln. Sie können nicht beide Renten auf einmal erhalten. Je nach Ihrem persönlichen Fall lohnt es sich allerdings, so lange wie möglich die Erwerbsminderungsrente zu beziehen, bevor Sie wechseln. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Experten oder berechnen Sie Ihre neue Erwerbsminderungsrente 2019 auf eigene Faust – mit unserer Hilfe!
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