Teilerwerbsminderungsrente – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Teilerwerbsminderungsrente - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente gibt es in Deutschland für alle gesetzliche Rentenversicherten, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Dabei besteht ein Unterschied zwischen der vollen Erwerbsminderungsrente und der Teilerwerbsminderungsrente, über die Sie hier mehr erfahren.

Wann besteht eine teilweise Erwerbsminderung?

Von den etwa 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnern in Deutschland erhält der Großteil die volle Rente. Wenn Sie jedoch noch zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können, ist die Teilerwerbsminderungsrente eine Option. Diese beträgt genau die Hälfte der auf Sie zutreffenden Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Wie Sie diese berechnen, sehen Sie in diesem Artikel.

Sie müssen dafür nachweisen, dass Sie aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Das ist nicht leicht und Ihnen sollte bewusst sein, dass sehr viele Anträge abgelehnt werden. Wir empfehlen Ihnen, zunächst einmal Ihren Anspruch auf bis zu 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse auszuschöpfen. In dieser Zeit können Sie in Reha gehen und versuchen, wieder zu 100% arbeitsfähig zu werden. Wenn es nicht mehr lange dauert, bis die Rente ansteht, sollten Sie den Zeitraum überbrücken und statt Erwerbsminderungsrente auf die gesetzliche Rente setzen.

Aber: Mit den Änderungen der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 kann es in einigen Fällen sein, dass Sie durch die EM-Rente höhere Zahlungen erhalten, weshalb sich die Bewerbung lohnt.

Welche Chancen bietet die Teilerwerbsminderungsrente?

Auch, wenn Sie mit der teilweisen Erwerbsminderungsrente zu einer Minderheit gehören, kann es sich lohnen, diese zu beantragen. Denn sie ermöglicht es Ihnen, weiterhin im Beruf zu bleiben und dabei Ihrer Beschäftigung nachzugehen. Häufig hat der Arbeitgeber Verständnis und lässt Sie trotz Einschränkung in Teilzeit weiterarbeiten. Um den Wegfall des Erwerbs auszugleichen, ist die teilweise Erwerbsminderungsrente sehr hilfreich.

Gerade für junge Menschen ist es wichtig, weiterhin von Kolleginnen und Volle Erwerbsminderungsgrenze befristet oder unbefristetKollegen umgeben zu sein und der Arbeit, der sie viel Wert beimessen, trotz Erkrankung oder Behinderung nachzugehen. Ein weiterer Vorteil an der Erwerbsminderungsrente besteht in der Zurechnungszeit: Obwohl Sie bereits eine Rente erhalten, füllt die gesetzliche Krankenkasse diesen Zeitraum gedanklich durch Beitragszahlungen Ihrerseits aus. Wenn Sie also zum Beispiel mit 55 Jahren in Teilerwerbsminderungsrente gehen und sich mit 60 Jahren pensionieren lassen, erhalten Sie eine Rentenzahlung in dem Umfang, als hätten Sie bis zum Alter von 59 Jahren Rentenzahlungen geleistet.

Voraussetzungen und Ansprüche für die teilweise Erwerbsminderungsrente

Auch für die Teil-EM-Rente bestehen Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um einen Anspruch zu haben:

Sie müssen…

  • für mindestens fünf Jahre Mitglied in der Rentenversicherung gewesen sein
  • in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang die vollen Beiträge für die Rentenkasse gezahlt haben
  • Ihre Krankheit oder anderweitige Gründe für die teilweise Erwerbsminderung mithilfe eines ärztlichen Attestes nachweisen

Außerdem gilt für ältere Arbeitnehmer, die vor Januar 1961 geboren wurden, dass Sie innerhalb Ihres Berufs, für den Sie qualifiziert sind, Teilerwerbsminderungsrente erhalten. Sie dürfen also weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen, selbst wenn Sie diese nur noch eingeschränkt ausüben können, und müssen diese nicht ganz aufgeben. Das ist insbesondere für handwerklich aktive Arbeitnehmer interessant. Jüngere Arbeitnehmer hingegen bekommen nur dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in keinem Beruf mehr tätig sein können. Wenn Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, müssen Sie also vor dem Antrag auf die Rente erst verschiedene andere Berufe ausprobieren oder zumindest nachweisen, dass Ihnen dies nicht möglich ist.

Wichtige Ausnahme: Hinzuverdienst möglich

Wenn Sie von der teilweisen Erwerbsminderung Gebrauch machen, dürfen Sie sich im Rahmen eines Nebenjobs Geld hinzuverdienen. Der genaue Betrag wird stets individuell berechnet. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Rentenversicherer beraten zu lassen. Als Teilerwerbsminderungsrentner haben Sie hier mehr Spielraum als ein Rentner, der die volle EM-Rente bezieht.

Erwerbsminderungsrente 2019 HöheGrundsätzlich bezieht sich der Berechnungszeitraum für den Zuverdienst auf ein Kalenderjahr. Die maximale Höhe orientiert sich an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Für 2019 beträgt das Minimum für den erlaubten Zuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung 15.138,90 Euro. Wenn Sie Ihre persönliche Grenze für den Hinzuverdienst überschreiten, kürzt Ihnen die Rentenkasse die Teilerwerbsminderungsrente. Dafür teilt sie den Überschuss durch 12 und rechnet davon jeden Monat 40% auf Ihre Rente an.
Beispiel: Wenn Sie Ihre Hinzuverdienstgrenze in einem Jahr um 1.000 Euro überschreiten, sind das 83,33 Euro im Monat. Davon werden Ihnen aber nur 40% abgezogen, also 33,32 Euro monatlich.

Die Höhe der Teilerwerbsminderungsrente berechnen

Um die individuelle Höhe Ihrer Rente zu bestimmen, sollten Sie die folgende Formel nutzen:

Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktueller Rentenwert = Höhe der monatlichen Rente

 

Die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte können Sie Ihrem jährlichen Rentenbescheid entnehmen. Den aktuellen Rentenwert finden Sie im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches. Als Teilerwerbsminderungsrentner nutzen Sie den Rentenfaktor 0,5 (bei voller Erwerbsminderungsrente ist der Faktor 1). Und der Zugangsfaktor bezieht sich darauf, wann Sie in Rente gehen. Wenn dies vor dem Regelalter ist, sollten Sie für jeden Monat 0,003 vom Faktor 1 (Regelalter) abziehen.

Durchschnittlich beträgt die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente knapp 800 Euro. Sie können also in etwa mit der Hälfte rechnen, wobei es auch auf Ihren Zugangsfaktor und den aktuellen Rentenwert ankommt.

4 Antworten auf „Teilerwerbsminderungsrente – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“

  1. Wenn ich von Teilrente in Rente für Schwerbeschädigte gehe,Wieviel Abzüge habe ich dann.Teilrente 420 Euro ,würde ich 840 bei Schwerbehinderten Rente bekommen .normal wären 10,8% Abzüge

  2. Meine Vollerwerbslosenrente läuft zum 31.12.20 aus. Habe einen neuen Antrag gestellt anfang Oktober. Ich fühle mich persönlich
    noch 3-4 Std. fit zu Arbeiten wäre da Teilrente besser und muss
    ich mich jetzt schon Arbeitlsos melden da ich nicht weiß wie es
    am 01,01.2020 weiter geht?!

  3. Guten Tag, ich bin in der Wiedereingliederung und komme nur schwer voran. Kann ich, wenn ich es nur noch auf vielleicht irgendwann 5- 6 Stunden Arbeitszeit schaffe, und mir mein Arbeitgeber entgegen kommt und mich in Teilzeit behält, bei Erwerbsminderungsrente meinen Job behalten??

  4. Guten Tag,
    ist es auch möglich die teilweise Erwerbsminderungsrente da ich wieder in einem festen Arbeitsverhältnis bin, in dem ich auch täglich 8 Stunden arbeiten muss, wieder abzulegen. Weil mit diesen 6 Stunden tägliche Arbeitszeit, wo ich nur mit der teilweise Erwerbsminderung arbeiten darf mein Arbeitgeber mich nicht mehr beschäftigen kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert