Wenn Sie langfristig zu krank zum Arbeiten sind oder zum Beispiel eine Behinderung haben, kann es sein, dass für Sie die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese erhalten Sie vor der Altersrente, ohne, dass sich diese verringert. Im Gegenteil, dank der Zurechnungszeit füllt die Rentenversicherung die Zeit, in der Sie EM-Rente erhalten, gedanklich mit Beitragszahlungen für die Altersrente auf. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, um die Erwerbsminderungsrente korrekt zu beantragen.
Wichtige Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie alle Anforderungen für die EM-Rente erfüllen. Es gehen nämlich zahlreiche Anträge ein, die abgelehnt werden. In manchen Fällen ist es leichter, die vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie aber gesundheitlich tatsächlich eingeschränkt sein und weniger als 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderungsrente) pro Tag arbeiten können, haben Sie gute Aussichten auf die Genehmigung Ihres Antrags.
Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie in den letzten fünf Jahren gesetzlich rentenversichert waren und davon mindestens drei Jahre lang die vollen Beiträge geleistet haben. Dies ist die sogenannte Fünf-Jahres-Faustregel. Darüber hinaus muss Ihr Grund für die Arbeitsunfähigkeit entsprechend gerechtfertigt sein. Wenn Sie aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen oder aufgrund einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten, müssen Sie das mit einem ärztlichen Attest nachweisen.
Für junge Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gilt, dass sie in keiner Branche mehr arbeiten können dürfen. Ältere Arbeitnehmer müssen nur nachweisen, dass Sie in der Branche, für die sie ausgebildet sind, keiner Arbeit mehr nachgehen können.
So können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen
Um die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie eine ganze Reihe an Formularen ausfüllen. In diesem Artikel haben wir Ihnen genau aufgelistet, um welche Formulare es sich handelt und wo Sie diese finden.
Wichtig ist natürlich, dass Sie die Dokumente komplett sowie wahrheitsgemäß ausfüllen und entsprechend unterschreiben.
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich ein Attest vom Arzt und ein Gutachten Ihres Arbeitgebers beizufügen, um der Rentenversicherung die Entscheidung zu erleichtern. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, erhalten Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Ihrem Versicherungsträger und im örtlichen Beratungsbüro. Außerdem kann Ihr Arzt Ihnen mit den medizinischen Fachbegriffen weiterhelfen.
Prozess der Prüfung
Sobald Sie Ihre Dokumente, mit denen Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, abgeschickt haben, müssen Sie etwa drei Monate auf die Entscheidung warten. In dieser Zeit überprüft die Rentenversicherung, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Letztendlich liegt die Entscheidung darüber, ob Sie komplett oder teilweise erwerbsgemindert sind, beim Versicherungsträger. Dieser wird sicherlich bei Ihrem Arzt nachfragen. Auch die Frage, ob Ihre Rente befristet oder unbefristet sein wird, entscheidet sich während dieser Prüfung. Hier gilt, dass Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder einer unheilbaren Krankheit bessere Aussichten auf eine unbefristete EM-Rente haben.
Der Bescheid über die EM-Rente
Nach Ablauf der Prüfungszeit erhalten Sie den Bescheid darüber, ob Sie Erwerbsminderungsrente erhalten und wie hoch diese ausfallen wird. Die Details können Sie Zahlen wie dem Zugangsfaktor, dem Rentenfaktor, dem aktuellen Rentenwert und natürlich der Anzahl Ihrer Entgeltpunkte entnehmen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen genauer, wie Sie die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente berechnen können.
Sollten Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sein, weil Sie zum Beispiel statt der teilweisen die volle EM-Rente wünschen, können Sie Widerruf einlegen. Dann müssen Sie vor Gericht, was ein langer und aufwändiger Prozess ist. Wir empfehlen Ihnen stattdessen, das Krankengeld für die maximale Länge von 78 Wochen auszuschöpfen. Bei Schwierigkeiten sollten Sie lieber, statt auf EM-Rente, auf die vorgezogene Altersrente setzen.
Da ich 2012 einen Schlaganfall mit linksseitiger Hemiparese erlitt und trotz mehrmaliger Therapien keine Besserung in Aussicht besteht, und ich nicht mehr in den Arbeitsprozess eingegliedert werden kann, und ich eine geringe Pension erhalte, möchte ich sie um Zuerkennung der EM-Rente ersuchen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Reier Alfred Heinz.
Hallo Herr Reiter, danke für Ihren Kommentar! Bitte bedenken Sie, dies ist eine allg. Informationsseite. Wir stehen nicht mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Versicherungsträgern in Kontakt und liefern lediglich allgemeine Informationen zum Thema. Ich bin zudem sicher, dass ein Kommentar auf einer Webseite nicht den Anforderungern an einen entsprechenden Antrag gerecht werden wird ….