Erwerbsminderungsrente: Wieviele Stunden darf ich arbeiten?

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Wenn Sie dauerhaft erkranken oder zum Beispiel aufgrund eines Unfalls eine Behinderung haben, können Sie nicht mehr voll arbeiten. Um den Verlust des Gehalts auszugleichen, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), die Sie entweder in der vollen Höhe oder als teilweise Rente beziehen können. Hier erfahren Sie, wie viele Stunden Sie arbeiten dürfen, um sich nach wie vor für die EM-Rente zu qualifizieren.

Volle Erwerbsminderungsrente: Wie viele Stunden arbeiten?

Für die volle Erwerbsminderungsrente, die einen großen Teil Ihres vorherigen Gehaltes ersetzt, müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Dafür ist ein ärztliches Attest sinnvoll. Letztendlich ist es aber die Rentenversicherung, die über Ihren Fall entscheidet und Ihre (verbleibende) Arbeitsfähigkeit einschätzt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Formulare und Unterlagen Sie für den Antrag brauchen und wie Sie Ihre Chancen auf volle EM-Rente erhöhen können.

Sollten Sie in der Lage sein, noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag zu arbeiten, ist die teilweise Erwerbsminderungsrente für Sie relevant. Wichtig ist für alle jüngeren Arbeitnehmer, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, dass sie in keinem Beruf mehr arbeiten können. Das heißt für alle jüngeren, erwerbsgeminderten Menschen, dass Sie sich auch in anderen Branchen umschauen müssen, bevor Sie EM-Rente beantragen können. Nur ältere Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag geboren sind, haben den Vorteil, dass ihr tatsächlich erlernter Beruf den Maßstab darstellt. Sollten Sie in diesem Feld nicht mehr arbeitsfähig sein, müssen Sie sich nicht anderweitig umschauen, sondern können direkt Erwerbsminderungsrente beantragen.

Hinzuverdienst bei der vollen Erwerbsminderungsrente

Darüber hinaus spielt es für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente eine wichtige Rolle, ob Sie einen Nebenjob haben. Sowohl für volle als auch für teilweise Erwerbsminderungsrentner gilt, dass es erlaubt ist, einen Hinzuverdienst zu gewinnen. Allerdings gibt es hier wichtige Grenzen. Für Empfänger einer vollen EM-Rente gilt, dass Sie nicht mehr als 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen dürfen.

Erwerbsminderungsrente 2019 HöheEmpfänger einer teilweisen EM-Rente hingegen erhalten eine individuelle Grenze, die sich nach ihrem höchsten Bruttoeinkommen der letzten 15 Jahre richtet. Mindestens dürfen Sie als teilweiser EM-Rentner pro Jahr jedoch 15.138,90 Euro (Wert für 2019) hinzuverdienen. Für den Hinzuverdienst stellt sich also nicht die Frage, wie viele Stunden Sie zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente arbeiten dürfen, sondern wie viel Sie durch Ihren Hinzuverdienst genau verdienen.

Auswirkungen von Mehrverdienst

Falls Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, hat das finanzielle Einbußen bei der EM-Rente zur Folge. Die Rentenversicherung teilt den Betrag über Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze durch 12 und zieht Ihnen 40 Prozent davon pro Monat ab (also nicht den gesamten Betrag).

Wenn Sie beispielsweise die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, aber die Grenze von 6.300 Euro um 1.200 Euro überschreiten, sind das 100 Euro im Monat. Davon werden Ihnen 40 Prozent, also monatlich 40 Euro, von der EM-Rente abgezogen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt die gleiche Formel. Hier hängt die Grenze allerdings von Ihrer persönlichen Situation ab.
Geben Sie Ihren erwarteten Hinzuverdienst am besten direkt mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente an. So ersparen Sie sich Rückzahlungen und eventuelle Strafzahlungen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand bessern und Sie können wieder mehr als drei oder als sechs Stunden am Tag arbeiten, sollten Sie dies ebenfalls direkt bei der Rentenversicherung melden.

21 Antworten auf „Erwerbsminderungsrente: Wieviele Stunden darf ich arbeiten?“

  1. Hallo,

    Ich kriege Voll Erwerbsminderungsrente und wohne in Bayern.
    Ich arbeite im Monat insgesamt 12 Stunden. Wöchentlich 2 mal jeweils 1,5 Stunden. Ist das rechtlich möglich?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Bei der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente dürfen höchsten 3 Stunden pro Tag rentenunschädlich gearbeitet werden. Zählen z.b. 2 Stunden pro Tag (10 Stunden pro Woche) Pflege eines Angehörigen und 3 Stunden Pro Tag (15 Stunden pro Woche) in einem Minijobs zu diesen zu diesen 3 Stunden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Horst Jubt

    1. Hallo ich habe jetzt auch eine volle Erwerbsminderungsrente und laut Auskunft von der Rentenstelle kann ich mehrere Stunden arbeiten wenn es mein Gesundheitszustand zulässt aber überall höre ich dass ich nur 3 Stunden arbeiten darf pro Tag ich weiß jetzt nicht auf was ich oder auf wen ich hören soll

      1. Keine 3 Stunden am Tag arbeiten zu können ist eine der Voraussetzungen dafür, überhaupt einen Anspruch auf volle EM-Rente zu haben. Kannst Du 3-6 Stunden arbeiten, so hast Du keinen Anspruch auf volle Erwerbsminderung. Dann könnte Teil-EM-Rente beansprucht werden, sofern die anderen dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

  3. …ich kenne jemanden, die voll Erwerbsunfähig ist, dementsprechend auch Rente erhält, die aber trotzdem von 8 – 14 Uhr arbeitet und das an 5 Tagen die Woche. Wo kann ich so etwas melden, weil sie jemanden den Arbeitsplatz weggenommen hat und sie u. a. zur Familie gehört. Sie bekommt aber den Lohn über die Tochter vom Unternehmensinhaber.

    1. Gönn es ihr, weil ohne weiteres wirst du nicht in rente geschickt. es gibt viele leute die würden es gerne haben und kommen nicht rein(so wie du) und es gibt Menschen die es nicht wollen und es aufgedrückt bekommen, so jetzt sag mir eins zu welcher sorte menschen gehörst du nochmal wirklich……arme wurst

    2. Hallo Verena ,bist du dir sicher das sie volle EM bekommt oder bekommt sie Teil EM? Bei Teil EM ist das nähmlich ok.Bei voller EM einfach der Deutschen Rentenversucherung mit ihrem Vollständigen Namen ,gebursdatum ,adresse( perfekt wäre mit sozialversicherungs nummer) melden.Denen das in einem Brief schildern.Denn das kann ja nicht sein.Kannst du auch ruhig anonyme machen .

    3. Ich erhalte Volle Erwerbsminderungsrente ab 01.05.2002.

      Habe im Jahr 2022 Zahlungen als Lohnfortzahlung erhalten.
      Außerdem habe ich im März 2022 1 Woche halbtags gearbeitet.
      Der 2.Halbtag wurde mit meinem Überzeitkonto verrechnet.

      Werden diese Zahlungen dem Zuverdienst für das Jahr 2022
      angerechnet?

      Danke Manfred

  4. Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Darf ich nur 3 Std. an Stück täglich arbeiten, oder im Durchschnitt?

  5. Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente, darf ich nur 3 Stunden am Stück arbeiten, oder auch mal evt 4 ,und nächsten Tag 3 oder mal 3 Tage gar nicht , egal wie ich auf 15 Stunden Woche komme

    1. Hallo Patrizia,du solltest unter 3 stunden pro tag bleiben und im Jahr nicht mehr als 6300€ dazuverdienen.Allerding gibt es da noch einen hinzuverdienstdeckel.Dieser steht in deinem Rentenbescheid .

  6. Guten Tag
    Ich bekomme die Volle Erwerbsminderungsrente und arbeite nur wenige Stunden im Monat, bin weit entfernt von 450 Euro.Kann ich 5 mal die Woche ,3 Std arbeiten,hätte damit auch meine vertraglichen Stunden für den Monat erreicht.

    1. Schön guten Tag

      Hallo eine frage was meine Sie mit Nachzahlung von Tag der Antragstellung wenn ich mal fragen darf ?
      Bin 9 Jahre volle EU Rente aber gleich unbefristet

      1. Hallo Queck. Manchmal dauert es lange, bis eine Entscheidung über die EM Rente getroffen wird, in diesem Fall 9 Jahre. In diesen 9 Jahren wurde keine Rente ausgezahlt, die erhält man dann auf einen Schlag nachgezahlt. In der Regel geht das aber dann direkt an die Arge, da die meisten EM-Renter ja nicht arbeiten können und in der Zeit der Antragsstellung vom Amt leben. Es gibt keine Boni oder so, wenn man 9 oder 10 Jahre EM-Rente erhält, ist ja kein Saunaclub 😉

  7. Hallo ich habe jetzt auch eine volle Erwerbsminderungsrente und laut Auskunft von der Rentenstelle kann ich mehrere Stunden arbeiten wenn es mein Gesundheitszustand zulässt aber überall höre ich dass ich nur 3 Stunden arbeiten darf pro Tag ich weiß jetzt nicht auf was ich oder auf wen ich hören soll

  8. 13,5 Stunden/ Woche tuhe ich noch arbeiten, neben voller EU Rente. Ich komme damit auf die 2023 erteilten 17200,- Euro Hinzu-Verdienstgrenze, die von der Bundesregierung verabschiedet wird. https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/8-sgb-iv-aenderungsgesetz.html

    Durch meinen Hinzuverdienst habe ich meinen Lebensunterhalt bestritten.

    Kann die Rentenversicherung, auf welchem Wege?, die Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umwandeln? wenn ja, wie ?
    Danke
    Henning.

  9. Hallo Queck,
    ich habe die volle Erwerbsminderungsrente und habe seit 14.09.2023 die Pflege-Assistenz von meinem Cousenk übernommen. Mir wurde von der Rentenversicherung gesagt, dass ich im Jahr 17.000 € dazuverdienen darf. Ich arbeite 2,5 bis 2,75 Std. am Tag. Meine Frage an Dich: darf ich 6 Tage die Woche arbeiten? Bzw. kannst Du mir sagen wieviel Tage ich in der Woche arbeiten darf? Wäre schön wenn Du mir das sagen könntest. Viele Grüße Petra

  10. Hallo,
    ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und arbeite 4 Tage die Woche je 2,5 Stunden.
    Wenn ich jetzt wegen hohem Arbeitsaufkommen gelegentlich 5 Tage die Woche arbeiten würde und somit meine Minijob Lohn von 520 Euro überschreite, dürften dann die Überstunden in einem Monat mit weniger Arbeit ausbezahlt werden?
    Ist also das Sammeln von Stunden erlaubt?
    Soweit ich weiß, muss ich halt nur unter 3 Stunden täglich bleiben und darf die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Das ist bei einem Minijob ja nicht der Fall.
    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

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