Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist und vor seinem Rentenalter berufsunfähig wird, kann die Erwerbsminderungsrente oder EM-Rente erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diese Zahlung zu erhalten. Außerdem geht es um die Befristung der Erwerbsminderungsrente sowie um Voraussetzungen für die volle und die teilweise EM-Rente.
Die wichtigsten Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen in der Übersicht
Die Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen gliedern sich in versicherungsrechtliche und medizinische Anforderungen, die Sie erfüllen müssen. Statistisch gesehen sehen Ihre Chancen nur mittelmäßig aus, denn beinahe die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden in Deutschland abgelehnt. Um genau zu erfahren, wie ein solcher Antrag aussieht, sollten Sie diesen Artikel lesen.
Versicherungsrechtlich gesehen dürfen Sie laut dem 6. Sozialgesetzbuch (nachzulesen ab §43) das gesetzliche Rentenalter für Ihren Beruf noch nicht erreicht haben, wenn Sie die EM-Rente beantragen. Außerdem müssen Sie mindestens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert gewesen sein. Um die Rentenzahlungen für Erwerbsminderung zu erhalten, ist es darüber hinaus unerlässlich, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang die vollen Beiträge gezahlt zu haben. Das ist die sogenannte Fünf-Jahres-Regel, die auch als Wartezeit bekannt ist.
Gesundheitlich gesehen müssen Sie mithilfe eines ärztlichen Attestes belegen, dass Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können. Hier gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“: Sie müssen zunächst alles Mögliche versuchen, um Ihre Krankheit zu kurieren, etwa mithilfe einer Rehabilitationsmaßnahme oder einer Therapie. Erst, wenn dies nachweislich nicht funktioniert, können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Details zu den medizinischen Voraussetzungen
Eine der Hauptursachen für die Arbeitsunfähigkeit sind psychische Gründe. Diese Erwerbsminderungsrente Voraussetzung nimmt in Deutschland immer weiter zu. Die gute Nachricht lautet allerdings, dass sich diese Art von Krankheit normalerweise innerhalb der ersten Frist von drei Jahren heilen lässt. Übrigens sind es vor allem Frauen, die in Deutschland aufgrund einer psychischen Erkrankung die EM-Rente beantragen. Bei Männern sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen der häufigste Grund.
Weitere Krankheiten, die Sie geltend machen können, sind zum Beispiel Erkrankungen von Skelett, Bindegewebe oder Muskeln, Krebs, Krankheiten des Verdauungssystems oder des Stoffwechsels sowie Krankheiten des Atmungssystems. Lassen Sie sich Ihre Erkrankung und eine Einschätzung zu Ihrem verbleibenden Arbeitsvermögen von Ihrem Arzt attestieren. Letztendlich liegt es jedoch bei der Rentenversicherung, über Ihre Erwerbsminderung zu entscheiden.
Wichtig ist übrigens auch, dass Sie als Arbeitnehmer, der nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, in keiner Branche mehr Arbeit finden. Wenn Sie also Handwerker gelernt haben, müssen Sie plausibel nachweisen, dass Sie mit Ihrer Erkrankung auch nicht in einem Büro arbeiten können. Ältere Arbeitnehmer, die vor dem Stichtag geboren sind, erhalten die EM-Rente bereits dann, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung in ihrer erlernten Branche nachweislich nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können.
Die befristete Erwerbsminderungsrente
Normalerweise erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente vorerst für einen bestimmten Zeitraum – auch, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dieser Zeitraum beträgt vorerst maximal drei Jahre. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um sich zu regenerieren und idealerweise wieder voll in das Arbeitsleben einzusteigen. Sollten Sie eine unheilbare Krankheit haben oder zum Beispiel querschnittsgelähmt sein, ist die unbefristete EM-Rente für Sie deutlich wahrscheinlicher.
Gut zu wissen: Die Zeit, während der Sie EM-Rente erhalten, wird Ihnen von der Rentenversicherung als Beitragszeit angerechnet, obwohl Sie keine Rentenbeiträge zahlen. So haben vor allem junge EM-Rentner nicht den Nachteil, aufgrund ihrer Berufsunfähigkeit später eine deutlich reduzierte Altersrente zu erhalten.
Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der Frist verlängern möchten, sollten Sie dies spätestens 6 Monate vor Frist tun. Denn es kann sein, dass der Prozess eine Weile dauert, und Sie möchten schließlich eine nahtlose Zahlung garantieren. Sie können die befristete EM-Rente maximal zweimal verlängern, also insgesamt neun Jahre von dieser Rente profitieren.
Hier erfahren Sie, was nach Ablauf aller Verlängerungen passiert und wie Sie zu einer unbefristeten Rente kommen.
Der Unterschied zwischen voller und teilweiser EM-Rente
Je nach Ihrer Krankheit kann es sein, dass Sie zwar weniger arbeiten können, dass aber eine Leistung zwischen drei und sechs Stunden pro Tag noch möglich ist. In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die normalerweise die Hälfte des vollen Betrags darstellt. So können Sie den wegfallenden Verdienst ausgleichen. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für diese Variante, da sie so weiterhin mit ihren Kollegen und in ihrem professionellen Bereich arbeiten können, wenn auch eingeschränkt. Hier können Sie mehr über die teilweise Erwerbsminderungsrente erfahren.
Wenn Sie hingegen nur noch maximal drei Stunden am Tag arbeiten können, vielleicht aber auch gar nicht mehr, dann handelt es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie darauf achten, wie die Regelungen für einen eventuellen Zuverdienst in Ihrem Fall aussehen. Über die volle EM-Rente haben wir hier einen Artikel für Sie.
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