Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

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Wenn Sie an einer Krankheit oder Behinderung leiden, die es Ihnen unmöglich macht, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Sollten Sie noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, dürfen Sie die teilweise EM-Rente beantragen. Doch wie sieht es mit dem Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst aus? Hier klären wir alle Fragen rund um einen möglichen Nebenjob!

Welche Einkommen gelten als Hinzuverdienst?

Da Sie als Erwerbsminderungsrentner nachweisen müssen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, dürfen Sie natürlich nicht durch einen Nebenjob unbegrenzt dazuverdienen. Allerdings erkennt die Rentenversicherung an, dass Sie mithilfe einer kleinen Beschäftigung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten arbeiten können. Daher fragt sie direkt bei Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach, mit welchen Zuverdiensten Sie im laufenden und im folgenden Kalenderjahr rechnen.

Erwerbsminderungsrente 2019 HöheBeispielsweise gehören Anstellungen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Hinzuverdienst. Aber auch gewerbliche und selbständige Tätigkeiten, etwa als Berater oder als Verkäufer bei eBay, müssen Sie der Rentenversicherung melden. Sollten Sie eine Abgeordnetenentschädigung oder Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten, gilt dies ebenfalls als Erwerbsminderungsrente Zuverdienst.

Tipp: Melden Sie Ihren neuen Nebenjob und jede andere Zahlung, die Sie erhalten, rechtzeitig bei der Rentenversicherung. So vermeiden Sie Nachzahlungen und Strafgelder.

Grenzen für den Hinzuverdienst

Wenn Sie die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, gilt für Sie pro Kalenderjahr die feste Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. An dieser Zahl lässt sich nicht rütteln.
Für teilweise Erwerbsminderungsrentner errechnet sich die jeweilige Grenze individuell. Als Minimum gilt allerdings ein Zuverdienst in Höhe von 15.138,90 Euro im Jahr 2019. Für die Berechnung Ihrer persönlichen Grenze ist die folgende Formel relevant: Höchstes beitragspflichtiges Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre x Faktor 0,81 x höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre. Dabei gilt als Minimum für die Entgeltpunkte 0,5 (auch wenn Sie keinen Entgeltpunkt in der Höhe von 0,5 gesammelt haben).

Beispielsweise kommen Sie mit einem Einkommen von 36.540 Euro auf die Hinzuverdienstgrenze von 14.787,90 Euro (36.540 x 0,81 x 0,5), die im Jahr 2018 gültig war. Ab Juli 2019 gilt die neue Grenze von 15.138,90 Euro, basierend auf einem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Sollten Sie aber in einem der vergangenen 15 Jahre mehr verdient haben als 36.450 Euro, dürfen Sie auch mehr Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente haben.
Als gesetzliche Grundlage gilt das Sechste Sozialgesetzbuch. Ab §96 finden Sie die aktuellen Grenzen für den Hinzuverdienst, die sich jährlich zur Jahresmitte ändern. Mehr über die zu erwartende Höhe Ihrer EM-Rente können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Was sind Auswirkungen des Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienstes?

Sollten Sie die Grenze überschreiten, wird Ihnen der entsprechende Betrag zu 40% auf Ihre Rentenzahlung angerechnet. Sie erhalten also eine geringere Erwerbsminderungsrente. Dennoch ist diese Rechnung als fair zu bewerten. In diesem Beispiel sehen Sie, wie sich ein Hinzuverdienst über der Grenze auf eine volle Erwerbsminderungsrente auswirken kann:

Erwerbsminderungsrente Antrag ausfüllenHerr Mustermann verdient im Jahr 2019 7.300 Euro in seinem Nebenjob und überschreitet die Grenze von 6.300 Euro für volle EM-Rentner um 1.000 Euro. Die Rentenversicherung teilt den Überschuss durch 12 und rechnet monatlich 40% auf die Rente an. Der Überschuss (1.000 / 12) beträgt monatlich 83,33 Euro, von denen 40% pro Monat abgezogen werden (40% von 83,33 Euro = 33,32 Euro). Herr Mustermann bekommt also monatlich 33,32 Euro weniger EM-Rente.

Das gleiche Rechenmodell gilt auch für die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Allerdings errechnen Sie hier Ihren Überschuss basierend auf Ihrer persönlichen Hinzuverdienstgrenze, die mindestens 15.138,90 Euro liegt. Das bedeutet, dass Sie als teilweiser EM-Rentner deutlich mehr hinzuverdienen dürfen. In diesem Artikel können Sie mehr über die teilweise Erwerbsminderungsrente lesen.
Selbstverständlich gelten die Kürzungen durch Ihren Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst nur in Jahren, in denen Sie die Grenze überschreiten. Diese haben keine Kürzung der Altersrente zur Folge. Allerdings müssen Sie auch, wenn Sie Altersrente oder eine vorgezogene Altersrente erhalten, Ihren Hinzuverdienst bei der Rentenversicherung melden.

Eine Antwort auf „Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst“

  1. Hallo, wie ist denn die Hinzuverdienstgrenze, wenn mit Grundsicherung aufgestockt werden muss(t)e (bei bspw früher Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit)? Freundliche Grüße!

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