Falls Sie durch eine Krankheit oder eine Behinderung berufsunfähig geworden sind, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von Ihrer Krankenkasse. Auf diese Leistung, die den Wegfall Ihres Gehaltes ausgleichen soll, müssen Sie genau wie auf andere erhaltene Zahlungen Steuern zahlen. Allerdings gibt es sowohl den Einkommenssteuerfreibetrag als auch einen persönlichen Rentenfreibetrag. Hier erklären wir …